Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Beachten Sie bitte, dass rezeptpflichtige Produkte in Deutschland der gesetzlichen Preisspannenverordnung unterliegen. Die Preise sind somit gesetzlich festgelegt und es dürfen keinerlei Rabatte oder Boni gewährt werden.
Warum rezeptpflichtig?
Bestimmte Arzneimittel werden aus medizinischen Gründen für rezeptpflichtig erklärt. Diese Arzneimittel können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie uns ein gültiges Rezept von Ihrem Arzt im Original per Post zusenden. Rezeptpflichtige Arzneimittel sind bei nordapo24 mit dem Zusatz "verschreibungspflichtiges Arzneimittel" gekennzeichnet.

Wie löse ich mein Rezept ein?
Senden Sie uns Ihr Rezept unter Angabe Ihrer Telefonnummer (für die pharmazeutische Beratung oder Rückfragen; Insbesondere bei möglichen Wechselwirkungen) und - soweit bekannt - Ihre Kunden- und/oder Bestellnummer an folgende Anschrift:
nordapo24
Gaußstrasse 3
27367 Sottrum
Gaußstrasse 3
27367 Sottrum
Falls Sie ausschließlich Rezepte einlösen wollen können Sie die Apotheke zusätzlich mit unserem Rezeptformular darüber informieren dass demnächst Rezepte von Ihnen eingehen.
Eine Online-Bestellung auf nordapo24 ist dazu nicht notwendig. Den endgültig zu zahlenden Betrag Ihrer Rezeptbestellung können wir leider erst errechnen, wenn Ihr Rezept bei uns eingegangen ist und wir den entsprechenden Rabattvertrag Ihrer Krankenkasse bei der Preisberechnung berücksichtigt haben. Aus diesem Grund sind bei Rezeptbestellungen elektronische Zahlarten nicht möglich.
Zuzahlungen
Als deutsche Apotheke unterliegen wir deutschem Recht und müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen in voller Höhe berechnen. Sollte Ihnen bereits eine Zuzahlungsbefreiung vorliegen, schicken Sie uns bitte mit Ihrer nächsten Bestellung eine Kopie. Es werden Ihnen dann keine Zuzahlungen in Rechnung gestellt.
Rezepte der gesetzlichen Versicherung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, der Versand erfolgt kostenfrei an die von Ihnen gewünschte Adresse, nach Erhalt und Prüfung Ihres Rezeptes. Für die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die sie ggf. Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Befreiung einreichen können.
Rezepte der privaten Versicherung
Nach Erhalt und Prüfung Ihres Rezeptes liefern wir die verordneten Arzneimittel ohne Berechnung von Versandkosten an die von Ihnen gewünschte Adresse. Sie erhalten das Originalrezept und eine Kopie des Rezeptes gestempelt und unterschrieben von uns zurück. Eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, liegt der Sendung bei.
Zur Rezeptbestellung können Sie hier kostenlos Freiumschläge für Ihre Rezepte anfordern.
Hilfsmittel
Falls Sie ein Rezept über ein Hilfsmittel einlösen möchten, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf. Durch die aktuelle Gesetzeslage ist es leider vorgeschrieben, dass wir mit Ihrer Krankenkasse klären müssen, ob wir sie mit dem Artikel beliefern dürfen.
Sie haben noch Fragen zur Rezeptbestellung?
Rufen Sie uns an: 04264 - 370 83 17
Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr
Wir helfen gerne weiter.
Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr und Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr
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